Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

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      Bitte beachten Sie die hier aufgeführten Hinweise. Wir können und wollen hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Die Informationen sollen lediglich dazu dienen, Ihnen selbst für Ihre weiteren Recherchen eine Hilfestellung zu geben. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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 Hinweise 

Markenrechte
Vor der Registrierung eines Domainnamens sollten Sie durch eine Markenrecherche feststellen, ob der von Ihnen gewünschte Name bereits geschützt ist. Ein guter Startpunkt ist das Deutsche Patent- und Markenamt.

Unzulässige Domainnamen
Wir überprüfen nicht, ob die in unserer Datenbank enthaltenen Domainnamen für die Registrierung zulässig sind. Neben den rechtlichen Aspekten sind auch die Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierstelle zu beachten (in Deutschland: DENIC eG). So kann es sein, dass ein bestimmter hier gelisteter Name nicht als Domain registriert werden kann.

Branchen- und Gattungsbezeichnungen
Allgemein übliche Gattungsbezeichnungen dürfen grundsätzlich als Domainame registriert werden, wenn dadurch keine Irreführung des Verbrauchers entsteht. Der Bundesgerichtshof hat dies im Fall »mitwohnzentrale.de« 2001 entschieden.

Reservierte Namen
Bezeichnungen von Bundesländern, Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden stehen in der Regel der jeweiligen Gebietskörperschaft zu. Auch viele weitere Bezeichnungen genießen einen besonderen Schutz.

Unsere Empfehlung
Lassen Sie sich im Vorfeld von einem auf Domainrecht spezialisierten Anwalt beraten. Er kennt Ihren speziellen Fall und kann Ihnen verbindliche Auskünfte und Ratschläge erteilen.

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